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Für die Dauer von mindestens 5 Jahren werden Sie Besitzer von mindestens 5 Rebstöcken.
Die Verfügung über die Nutzung der Rebstöcke wird Ihnen per Urkunde bestätigt. An den Rebstöcken selbst werden Sie durch ein Schild als Besitzer ausgewiesen. Die Lage und die Flurnummer wird in einer Urkunde mit Lageplan beschrieben!
Für die Nutzung der Rebstöcke, vor allem für die fachmännische Bearbeitung und Pflege im Weinberg zahlen Sie an den Winzer jährlich einen Mietbeitrag. Sofern Sie selbst tätig werden wollen, steht Ihnen der Weinbauer mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Arbeiten in der Anlage sind immer entsprechend der Anweisung des Winzers auszuführen. Für den geleisteten Mietbetrag erhalten Sie als Besitzer der Rebstöcke auch den vollen Ertrag des jeweiligen Vertragsjahres.
Zur Weinlese (Wimmeln) können Sie dem Weinbauern gerne über die Schulter schauen, oder selbst mithelfen. Den Ertrag aus "Ihren Trauben" erhalten Sie abgefüllt in Flaschen, versehen mit Ihrem Namen und dem Anbaugebiet.
In unseren Gasthöfen, Gästehäusern und Hotels sind Sie zum Besuch Ihrer Reben und des Urlaubsgebietes am Bayerischen Bodensee – Luftkurort Nonnenhorn – immer herzlich willkommen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der gewünschten Unterkunft weiter.
Hier können Sie sich die Leasingverträge als PDF herunterladen:
Leasingvertrag Müller-Thurgau Leasingvertrag Spätburgunder
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